Fördermittel: Welche Vorgaben machen Mittelgeber bezüglich Open Access?
Sowohl mittelgebende Einrichtungen der Forschungsförderung wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft und das Bundesministerium für Bildung und Forschung als auch Forschungsorganisationen wie die Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft sind im Bereich Open Access aktiv und berücksichtigen dies auch in ihren Förderprogrammen. Auch die Europäische Kommission macht in ihren Förderprogrammen die Open-Access-Publikation von Zeitschriftenbeiträgen verpflichtend.
Allgemeine Informationen darüber, welche Vorgaben Forschungsförderungseinrichtungen bezüglich Open Access machen, gibt die Datenbank Sherpa Juliet. Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien der einzelnen Einrichtungen.
Empfehlungen und Vorgaben ausgewählter Einrichtungen
Nachfolgend geben wir einen Überblick über die Vorgaben einiger ausgewählter mittelgebender Einrichtungen. Wenn eine Einrichtung dort nicht erscheint, bedeutet dies nicht, dass diese keine Vorgaben bezüglich der Open-Access-Publikation macht.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Das BMBF hat eine Open-Access-Klausel in seiner Projektförderung verankert und hat mit der Änderung des Urheberrechtsgesetzes eine rechtliche Grundlage für die Zweitveröffentlichung geschaffen, damit Autor:innen ihre Publikationen frei zugänglich machen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Forschung mindestens zur Hälfte aus öffentlichen Mitteln finanziert sein muss. Im Rahmen eines Post-Grant-Fund stellt das BMBF Mittel für die Open-Access-Publikation von bereits abgeschlossenen Projekten bereit (weitere Informationen).
Im Programm „Förderung von Projekten zur Beschleunigung der Transformation zu Open Access“ werden aktuell 20 Vorhaben gefördert, die die Veröffentlichungskultur hin zu Open Access weiter voranbringen.
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die DFG spricht sich für Open Access aus und unterstützt das Publizieren in Open-Access-Zeitschriften in vielfältiger Weise:
Im Förderprogramm „Open-Access-Publikationskosten“ werden Zuschüsse zur Open-Access-Publikation gewährt. Diese können nur von wissenschaftlichen Einrichtungen beantragt werden und müssen zentral (beispielsweise durch die Bibliothek) verwaltet werden. Das Programm dient der Förderung des Aufbaus von neuen Strukturen zur Finanzierung dieser Publikationen und Herstellung von Transparenz hinsichtlich aufgewendeter Mittel für Open-Access-Publikationen.
Über das Förderprogramm bezuschusste Publikationen müssen unter anderem:
- von einem an der beantragenden Institution ansässigen corresponding author verfasst worden sein,
- qualitätsgesichert sein,
- mit einer Open-Content-Lizenz (zum Beispiel Creative Commons) versehen sein, die die Nachnutzung rechtssicher regelt.
Idealerweise sollten die Publikationen einen persistenten Identifikator wie den Digital Object Identifier (DOI) erhalten und mit dem ORCID-Profil der Autor:innen verknüpft werden. Publikationskosten für Artikel in hybriden Zeitschriften, für die keine Transformationsverträge vorliegen, sind von der Bezuschussung ausgeschlossen.
Das Programm sieht nicht nur die Finanzierung von Artikeln in Open-Access-Zeitschriften vor, sondern auch Open-Access-Monografien und -Sammelbände sowie andere Publikationstypen wie beispielsweise Preprints oder Forschungsdaten. Voraussetzung ist, dass für die Veröffentlichung Kosten anfallen. Für diese gelten jeweils zusätzliche Bedingungen. Sonstige Publikationskosten – zum Beispiel für Artikelüberlängen oder farbige Abbildungen – können nicht finanziert werden.
Das Förderprogramm ist zweistufig angelegt:
- In der 1. Phase bis 2023 können Zuschüsse für alle Open-Access-Publikationen, die die Kriterien erfüllen, seitens der Institutionen beantragt werden.
- In der 2. Phase ab 2024 können nur noch Zuschüsse für Publikationen, die im Rahmen von DFG-Projekten entstanden sind, beantragt werden.
Die im Rahmen von DFG-Forschungsprojekten beantragten Publikationsmittel können weiterhin für Open-Access-Publikationen eingesetzt werden. Es wird allerdings empfohlen, sich zuvor bei der Bibliothek nach zentralen Finanzierungsmöglichkeiten zu erkundigen.
Im Förderprogramm „Infrastrukturen für wissenschaftliches Publizieren“ werden Projekte gefördert, die das wissenschaftliche Publizieren im Rahmen des digitalen Wandels wissenschaftsadäquat ausgestalten. Anträge können für die drei thematischen Schwerpunkte „Strukturbildung für die Open-Access-Transformation“, „Open-Access-Infrastrukturen“ und „Digitales Publizieren“ gestellt werden.
Europäische Kommission – Horizon 2020 und Horizon Europe
Für Projekte, die im europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovationen Horizon 2020 gefördert wurden, ist die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Ergebnissen in Open Access verpflichtend. Nach Abschluss des Peer-Review-Verfahrens müssen die Publikationen kostenfrei so verfügbar gemacht werden, dass sie mindestens frei online gelesen, heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Zudem sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Zugänglichkeit weiter zu verbessern. Hierzu gehört das Einräumen von Möglichkeiten zum Kopieren, Verteilen, Suchen, Verlinken sowie Crawling und Mining.
Die Verpflichtung gilt zunächst nur für Peer-Review-Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften. Für alle übrigen Publikationen (z.B. Monografien, Sammelbände, Konferenzbeiträge und graue Literatur) ist die Regelung nicht bindend, wenngleich eine Open-Access-Veröffentlichung empfohlen wird.
Das Mandat impliziert nicht, dass es eine grundsätzliche Verpflichtung zur Publikation von Projektergebnissen gibt. Wird beispielsweise zunächst eine Patentierung angestrebt, so ist dies ohne Weiteres möglich.
Die öffentliche Zugänglichmachung besteht gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission aus zwei Schritten:
- Um eine langfristige Verfügbarkeit des Artikels sicherzustellen, muss die Verlagsversion oder das Postprint spätestens am Tag der Publikation in einem maschinenlesbaren elektronischen Format in ein institutionelles oder fachliches Repositorium eingestellt werden. Dieser Schritt ist auch verpflichtend, wenn die Erstveröffentlichung in einer Open-Access-Zeitschrift erfolgt. Des Weiteren müssen die der Publikation zugrundeliegenden Forschungsdaten – sofern möglich – idealerweise in einem Forschungsdatenrepositorium verfügbar gemacht werden, um eine Überprüfung und Reproduzierbarkeit sicherzustellen. Zudem müssen die bibliografischen Metadaten frei verfügbar gemacht werden. Darin sind das Förderprogramm anzugeben, der Projektname, das Projektakronym und das Förderkennzeichen (engl. grant number), außerdem das Publikationsdatum, die Länge der Sperr- oder Embargofrist (falls nötig) sowie ein persistenter Identifikator (z.B. DOI).
- Anschließend muss sichergestellt sein, dass die Publikation dauerhaft verfügbar ist. Ob es sich dabei um eine Erstpublikation in einer Open-Access-Zeitschrift handelt (Open Access Gold) oder um eine Zweitveröffentlichung (Open Access Grün) ist dabei unerheblich. Bei einer Entscheidung für Open Access Grün muss die Publikation innerhalb von sechs Monaten (12 Monate in den Geistes- und Sozialwissenschaften) verfügbar gemacht werden. Die Publikationsgebühren für die Erstveröffentlichung in Open-Access-Zeitschriften (auch für solche Zeitschriften, die ein hybrides Geschäftsmodell haben) sind innerhalb des Förderzeitraums in voller Höhe erstattungsfähig, sollten aber bei der Budgetplanung berücksichtigt werden. An einer Lösung für Publikationen, die nach der Förderperiode entstehen, wird gearbeitet.
Die Europäische Kommission empfiehlt Autor:innen, ihre Rechte zu behalten und den Verlagen nur hinreichende Rechte einzuräumen. Eine Lizenzierung über Creative Commons wird vorgeschlagen. Zur Erleichterung der Durchsetzung des Mandats bei den Verlagen wird ein Mustervertragsaddendum zu Verfügung gestellt. Zu den „Guidelines to the Rules on Open Access to Scientific Publications and Open Access to Research Data in Horizon 2020”
Ähnliche oder strengere Anforderungen gelten auch für das Nachfolgeprogramm “Horizon Europe“. Ein Vergleich der Anforderungen findet sich auf der Seite openscience.eu.
Neu ist das Angebot der Publikationsplattform Open Research Europe, die zur Einhaltung der Open-Access-Vorgaben genutzt werden kann. Die hierfür anfallenden Publikationsgebühren werden von der Europäischen Kommission übernommen. Die Plattform kann auch dazu genutzt werden, um Ergebnisse aus Horizon 2020 zu publizieren. Zur Plattform
cOAlition S und Plan S
Die cOAlition S ist ein Zusammenschluss europäischer Forschungsförderorganisationen, die mit der Initiative Plan S den freien Zugang zu Ergebnissen aus geförderten Projekten sicherstellen wollen. Ab 2021 müssen Publikationen aus Projekten dieser Förderer in Open-Access-Zeitschriften/-Plattformen oder auf Repositorien veröffentlicht werden, die bestimmte Vorgaben erfüllen. Diese Vorgaben werden in den Implementierungsrichtlinien spezifiziert. Die Realisierung einer Plan-S-kompatiblen Publikation ist sowohl für Erst- als auch für Zweitveröffentlichungen möglich:
- Erstveröffentlichung in einer originären Open-Access-Zeitschrift oder -Plattform mit Peer Review, die im Directory of Open Access Journals vertreten ist oder sich im Aufnahmeprozess befindet und nicht parallel noch weiterhin als Subskriptionszeitschrift geführt wird.
- Zweitveröffentlichung über ein Repositorium, das bestimmte Voraussetzungen im Hinblick auf die Metadaten und technischen Details erfüllt. Die Zweitveröffentlichung soll ohne zeitliche Verzögerung (Embargofrist) möglich sein.
Die Publikationen müssen mit der Veröffentlichung frei verfügbar und unter einer CC-Lizenz (CC BY, ggf. auch CC BY-SA oder CC0) gestellt sein. Autor:innen behalten ihre Nutzungsrechte. Die Publikation in hybriden Zeitschriften – also solchen auf Subskriptionsbasis mit Open-Access-Option – ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt für Zeitschriften, die sich in einem dokumentierten Umstellungsprozess hin zu einer originären Open-Access-Zeitschrift befinden (Transformation). Die Forschungsfördernden unterstützen bei der Finanzierung von Publikationsgebühren oder beim Aufbau von fehlender Infrastruktur. Im Fokus für 2021 stehen in erster Linie Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften. Für Monografien und Buchkapitel sind aktuell Empfehlungen publiziert worden; zudem wird auf vorhandene Policys von Mitgliedseinrichtungen verlinkt.
Eine Nichtbeachtung der Vorgaben kann zu Sanktionen führen. Für welche Projekte die Richtlinien gelten und welche Sanktionen drohen, regelt jede Forschungsförderorganisation selbst in den Förderbedingungen.
Ausführliche Details zu den Vorgaben finden sich in den Implementierungsrichtlinien: Accelerating the transition to full and immediate Open Access to scientific publications.
Informationen zur den beteiligten Forschungsfördernden und aktuelle Nachrichten finden sich auf den Informationsseiten von cOAlition S.
Das „Journal Checker Tool“ informiert darüber, inwieweit Zeitschriften kompatibel mit den Plan-S-Vorgaben sind. Zum Tool
Siehe auch
Creative-Commons-Lizenzen: Was ist darunter zu verstehen?
Publikationsgebühren: Welche Möglichkeiten zur Finanzierung gibt es?
Disclaimer
Bitte beachten Sie: Unser Service kann keine verbindliche Rechtsberatung anbieten, sondern stellt Informationen zur ersten Orientierung bereit. ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften hat die Angaben auf den folgenden Seiten sorgfältig geprüft, übernimmt aber für mögliche Fehler keine Haftung. Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich Ausführungen zu einzelnen Rechtsnormen auf deutsches Recht (Stand FAQ 08/2021).
Kontakt

Dr. Jasmin Schmitz
Leitung Publikationsberatung
Tel: +49 (0)221 478-32795
E-Mail senden
Weiterführende Links
Sherpa Juliet
BMBF: Neue Förderung für Open Access Transformation
BMBF: Open Access
DFG-Förderprogramm "Open-Access-Publikationskosten"
DFG-Förderprogramm „Infrastrukturen für wissenschaftliches Publizieren“
Europäische Kommission - Horizon 2020
openscience.eu - Open Science in Horizon Europe
Open Research Europe
cOAlition S
Journal Checker Tool
cOAlition S statement on Open Access for academic books