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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

ZB MED – Infor­mations­zentrum Lebens­wissen­schaften ist bestrebt, seine Websites entsprechend den EU-Richtlinien 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Webauftritte www.zbmed.de sowie www.publisso.de (ohne Subdomains) gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben aufgeführten Webauftritte sind teilweise barrierefrei. Sie sind noch nicht komplett mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 vereinbar.

Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung.

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung ist im Zuge eines Website-Relaunches geplant:

  • Die auf den Websites eingebundenen PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Da es sich um zahlreiche Dateien handelt, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben und die PDF-Dokumente sukzessive zugänglich zu machen.
  • Die Bedienbarkeit der Websites mittels Tastatur ist gegeben, jedoch ist der Tastaturfokus nicht durchgängig sichtbar. An einigen Stellen besteht zudem Optimierungsbedarf bei der TAB-Reihenfolge.
  • In den Webauftritt eingebundene Videos verfügen über keine Audiodeskription. Untertitel sollen bei neuen Videos erstellt werden. Da es sich bei den eingebundenen Videos um YouTube-Dateien handelt, besteht hier zudem die Möglichkeit, automatisierte Untertitel einzublenden.
  • Formulare sind noch nicht barrierefrei, so fehlt beispielsweise in den Eingabefeldern das autocomplete-Attribut.
     

Feedback und Kontakt

Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Websites www.zbmed.de und www.publisso.de aufgefallen?
Setzen Sie sich mit uns in Kontakt!

Kontakt:

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
 

Durchsetzungsverfahren

Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.

Sollten Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit dennoch keine oder eine unzureichende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Sie ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Senden Sie eine Mail an die Ombudsstelle.

 

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstellt am: 14.09.2020

Die Erklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert am: 23.03.2023