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Creative-Commons-Lizenzen: Was ist darunter zu verstehen?

„Creative Commons“ ist eine Non-Profit-Organisation, die vorformulierte Lizenzverträge bereitstellt, mit deren Hilfe Rechteinhaber:innen eigenverantwortlich und unkompliziert Bedingungen für die Nutzung ihres Werkes festlegen können. Dies ist insofern sinnvoll, da das Urheberrechtsgesetz vorsieht, dass die Nutzungsrechte zunächst ausschließlich bei dem:der Autor:in liegen. Das Urheberrecht schließt somit eine Nutzung durch andere zunächst einmal aus.

Creative-Commons-Lizenzen können nur für Werke vergeben werden, die dem Urheberrecht unterliegen und ausschließlich von dem:der Inhaber:in der Nutzungsrechte selbst. Autor:innen, die ihre Nutzungsrechte komplett an einen Verlag abgetreten haben oder die lediglich ein einfaches Nutzungsrecht behalten haben, können somit keine CC-Lizenz vergeben.

Für Forschungsdaten können nur dann CC-Lizenzen vergeben werden, wenn diese eine gewisse „Schaffungshöhe“ haben und somit dem Urheberrecht unterliegen. Nicht bei allen Forschungsdaten ist dies der Fall, wie z.B. bei Messdaten. Im Zweifel ist eine Einzelprüfung notwendig.

Für Software wird die Vergabe von Creative-Commons-Lizenzen nicht empfohlen.

Die Geltungsdauer einer CC-Lizenz bemisst sich nach der Geltungsdauer des Urheberrechts.

Creative-Commons-Lizenzen gehören zu den sogenannten Open-Content-Lizenzen. Hierunter fallen unter anderem auch: General Public License (kurz: GNU) zur Lizenzierung von Software sowie einige Alternativen zu den CC-Lizenzen. Die CC-Lizenzen dürften aber die am weitesten verbreiteten sein. Auch zahlreiche Wissenschaftsverlage mit einem Open-Access-Programm, darunter BioMed Central und SpringerOpen, wenden sie an.

Welche Lizenzen gibt es?

Die Creative-Commons-Lizenzen (kurz: CC-Lizenzen) setzen sich aus unterschiedlichen Elementen (Lizenzmodule) zusammen. Diese Elemente werden miteinander kombiniert, um sich so eine bedarfsgerechte Lizenz zusammenzustellen und eine entsprechende Nutzung einzuräumen. Die einzelnen Elemente werden dabei durch Kürzel dargestellt:

  • Namensnennung: BY
  • keine kommerzielle Nutzung: NC
  • keine Bearbeitungen: ND
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen: SA

Durch unterschiedliche Kombination dieser Elemente ergeben sich insgesamt sechs Standardlizenzverträge:  

  • CC-BY: Namensnennung
  • CC-BY-ND: Namensnennung, keine Bearbeitung
  • CC-BY-NC: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung
  • CC-BY-NC-ND: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung
  • CC-BY-NC-SA: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen
  • CC-BY-SA: Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen

Durch die Angabe der Elemente wird sofort ersichtlich, auf welche Weise das Werk genutzt werden darf.

Da die Lizenz zur Nutzung nicht exklusiv vergeben wird, können zusätzliche Einzelvereinbarungen (z.B. mit einem Verlag) abgeschlossen werden, die das Einräumen weiterer Rechte ermöglicht. Bei einer Nutzung, die über die in der Lizenz genannten Bedingungen hinausgeht, bedarf es einer Genehmigung.

Eine nachträgliche Rücknahme der durch eine CC-Lizenz gewährten Rechte durch den:die Rechteinhaber:in ist allerdings nicht möglich. Um die Auswahl einer geeigneten Lizenz zu erleichtern, bietet Creative Commons auch eine Hilfeseite an.

Von den oben genannten entsprechen lediglich CC-BY und CC-BY-SA den Open-Access-Definitionen. Trotz der Eröffnung einer Vielzahl von Nutzungsarten bleiben bei beiden Lizenzen die Urheber:innenpersönlichkeitsrechte gewahrt.

Versionen von Creative-Commons-Lizenzen

Die Creative-Commons-Lizenzen haben in der Vergangenheit mehrere Revisionsprozesse durchlaufen, so dass es unterschiedliche Versionen gibt. Aktuell ist die Version 4.0 in Kraft. Für die Bedingungen zur Nutzung ist immer die Version ausschlaggebend, die von dem:der Rechteinhaber:in verwendet wurde. Die Lizenzbedingungen älterer Lizenzversionen werden nicht automatisch an die aktuelle Version angepasst. Die jeweilige Version, die zur Lizenzierung verwendet wurde, wird ebenfalls angegeben (z.B. CC-BY-SA 3.0, wenn die Version 3.0 verwendet wurde).

Für frühere Lizenzversionen gibt es zusätzlich noch Anpassungen an die Rechtsordnung des jeweiligen Landes (die Lizenz ist dann „ported“). Wenn eine angepasste Lizenz verwendet wurde, wird dies durch das Anhängen eines Länderkürzels deutlich gemacht. Für Deutschland ist das entsprechende Kürzel DE. Fehlt dieses Kürzel (oder wird die Lizenz als „unported“ deklariert), dann ist die internationale Fassung gültig. Für die aktuelle Version der CC-Lizenz 4.0 liegen (noch) keine länderspezifischen Anpassungen vor. Die Lizenz 4.0 wurde für die internationale Nutzung optimiert. 

Vorgaben von mittelgebenden Einrichtungen

Einige mittelgebende Einrichtungen (z.B. Wellcome Trust) geben vor, welche CC-Lizenzen verwendet werden müssen. Hier ist es sinnvoll, sich vor einer Publikation nach Vorgaben zu erkundigen. Bietet der Verlag eine andere CC-Lizenz an, die mit den Vorgaben einer mittelgebenden Institution nicht im Einklang stehen, sollte dies vor Vertragsabschluss angesprochen und gegebenenfalls eine Ausnahmeregelung erwirkt werden.

Siehe auch

Fördermittel: Welche Vorgaben machen mittelgebende Institutionen bezüglich Open Access?

Handhabung der CC-Lizenzen

Damit die Zuweisung der Nutzungsbedingungen auch Gültigkeit besitzt, muss das Werk mit der Lizenz gekennzeichnet und der Lizenztext beigefügt sein. Häufig wird das über eine Verlinkung auf den Lizenztext realisiert. Die Hilfeseite von Creative Commons bietet Möglichkeiten, das entsprechende Lizenzkürzel samt seiner graphischen Aufbereitung in einen elektronischen Text oder über die Metadaten in eine Website einzubinden. Die Lizenz ist dadurch maschinenlesbar und kann unter anderem von Suchmaschinen ausgelesen werden. Zudem wird über eine entsprechende Verlinkung auf die Lizenzbedingungen verwiesen, die in Form einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung sowie als Kompletttext hinterlegt sind.

Zu beachten ist, dass bei restriktiveren Lizenzen (sprich alle außer CC-BY und CC-BY-SA) bestimmte Nutzungsarten ausgeschlossen werden. Im Vorfeld der Vergabe sollte daher sorgfältig geprüft werden, inwieweit der Ausschluss tatsächlich intendiert ist. Zudem wird kontrovers diskutiert, welche Nutzung bei Lizenzen mit dem Element „non-commercial“ ausgeschlossen wird. Nähere Informationen hierzu lassen sich dem "Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen" entnehmen.

Weitere Informationen zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen finden sich in der Informationssammlung zusammengestellt von Mitgliedern des deutschen Chapters von Creative Commons. Zur Informationssammlung

Disclaimer

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Kontakt

Dr. Jasmin Schmitz
Leitung Publikationsberatung

Tel: +49 (0)221 478-32795
E-Mail senden

Weiterführende Links

Creative Commons - Choose a License

FAQ über Creative Commons vom 1. September 2022, Version 1.02. Creative Commons CC-Germany. (abgerufen am 20.12.2022)

Kreutzer, T. (2014). Open Content - Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen. Deutsche UNESCO-Kommission e. V., Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen, Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.

S. Amini et al. (2015). FAQs zu Creative-Commons-Lizenzen unter besonderer Berücksichtigung der Wissenschaft. E-infrastructures Austria.