Peer Review: Warum ist es wichtig?
Da wissenschaftliche Ergebnisse und Erkenntnisse weitreichende Folgen für Mensch und Gesellschaft haben können, müssen diese vor Veröffentlichung einer Qualitätskontrolle unterzogen werden: dem Peer-Review-Verfahren.
Hierbei werden die in dem Manuskript dargestellten Ergebnisse von anderen Wissenschaftler:innen aus dem jeweiligen Feld auf Validität geprüft und im Hinblick auf die Publikationswürdigkeit bewertet.
Die Peer-Review-Gutachten bilden die Grundlage für die Entscheidungsfindung, ob ein Manuskript publiziert wird.
Ablauf des Peer-Review-Verfahrens
Nach der Einreichung eines Manuskripts bei einer wissenschaftlichen Zeitschrift erfolgt eine Art Vorprüfung im Rahmen eines Desk-Reviews: Die Herausgeber:innen entscheiden, ob das Manuskript das Peer Review durchlaufen soll oder sofort abgelehnt wird. Hier wird insbesondere geprüft, inwieweit ein Artikel zur thematischen Ausrichtung passt und ob das Manuskript grundsätzlich Publikationsreife hat. Im Anschluss werden Gutachter:innen ausgewählt, die aufgrund ihres Forschungsfeldes in der Lage sind, das Manuskript zu begutachten. Idealerweise werden Manuskripte von mehreren Gutachter:innen bewertet.
Im Peer-Review-Verfahren wird in erster Linie geprüft, ob Forschungsfragen verständlich formuliert wurden und ob ein geeigneter Forschungsansatz gewählt wurde, um die aufgestellten wissenschaftlichen Fragestellungen zu beantworten. Zudem wird überprüft, inwieweit die Methodik State-of-the-Art ist, ob die Ergebnisse und ihre Auswertung nachvollziehbar sind und ob alle relevanten Informationen vorhanden sind, um die Ergebnisse reproduzieren zu können. Auch die Originalität und Neuheit der Forschungserkenntnisse werden bewertet. Sofern mit Patient:innen oder Tieren gearbeitet wurde, werden auch ethische Aspekte geprüft. Schlussendlich wird auch die „Lesbarkeit“ bewertet: Ist der Aufbau logisch? Sind die Schlussfolgerungen nachvollziehbar? Darüber hinaus erhalten Autor:innen nützliche Hinweise zur Verbesserung ihres Manuskripts.
Die Gutachter:innen erstellen ihre Bewertung meist anhand eines Fragebogens oder Checkliste und senden ihre Unterlagen zurück an die Herausgeber:innen. Auf dieser Grundlage erfolgt die abschließende Entscheidung, ob ein Manuskript angenommen oder abgelehnt, beziehungsweise unter der Maßgabe angenommen wird, dass bestimmte Punkte überarbeitet werden. Grundsätzlich entscheiden die Herausgeber:innen final darüber, wie viele Gutachten sie einholen und inwieweit sie den Empfehlungen darin folgen, sie sind also an die Gutachten nicht gebunden und entscheiden autonom, ob ein Artikel publiziert wird oder nicht.
Eine Ablehnung muss nicht zwingend bedeuten, dass ein Manuskript qualitativ schlecht ist. Es werden auch Artikel abgelehnt, die entweder der inhaltlichen Ausrichtung der Zeitschrift nicht entsprechen oder die den teilweise sehr hohen Standards an Neuheit und Originalität nicht genügen. Ein weiterer Grund für eine Ablehnung kann sein, dass ein innovativer Ansatz von den Gutachter:innen nicht als solcher erkannt wird oder die Innovation nicht hinreichend erklärt wurde. Einige renommierte Zeitschriften haben Ablehnungsquoten von über 90%.
Über alle wissenschaftlichen Zeitschriften betrachtet, wird etwa die Hälfte aller eingereichten Artikel abgelehnt. Die Angaben auf den Webseiten der Zeitschriften sind dabei oftmals nur Richtwerte. Abgelehnte Artikel werden meist von den Autor:innen bei einer anderen Zeitschrift erneut eingereicht. Inwieweit eine erneute Einreichung nach einer Ablehnung bei derselben Zeitschrift möglich ist, regelt die jeweilige Policy oder sollte mit dem:der Herausgeber:in besprochen werden. Stimmen Inhalt des Manuskripts und der fachliche Zuschnitt einer Zeitschrift nicht überein, ist die erneute Einreichung dort nicht dienlich.
Haben die Gutachter:innen Änderungen oder Ergänzungen am Manuskript vorgeschlagen, so sind die Autor:innen angehalten, diese in einem vorgegebenen Zeitrahmen umzusetzen. Im Rahmen eines Antwortschreibens, engl. „Rebuttal Letter“, gehen die Autor:innen darauf ein, wie sie die Gutachter:innenvorschläge umgesetzt haben. Es ist nicht zwingend erforderlich, alle Vorschläge einzuarbeiten, es sollte aber idealerweise begründet werden, warum Vorschläge verworfen wurden und ob diese in Nachfolgearbeiten aufgegriffen werden.
Sollten sich in der Zwischenzeit autor:innenseitig Änderungsbedarfe ergeben haben, so können diese nun ebenfalls eingearbeitet werden. Sollten diese Änderungen so gravierend sein, dass sich die Grundaussage des Artikels ändert, muss diese den Herausgebenden unbedingt zur Kenntnis gebracht werden, damit diese entscheiden, ob eine erneute Begutachtung notwendig ist. Die Korrektur von Tipp- und Ausdrucksfehlern ist unkritisch.
Eine Korrektur von lediglich kleineren Fehlern ist letztmalig vor der Freigabe der Druckfahne möglich. Daher sollte die Überarbeitung nach der Begutachtung sorgfältig erfolgen, weil größere Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt zu Verzögerungen im Publikationsprozess führen können.
In allen Stadien des Begutachtungsprozesses können sich Autor:innen bei Unklarheiten an die Herausgebenden wenden. Rückfragen zum Stand des Verfahrens sollten mit Bedacht gestellt werden, weil entsprechende Antworten immer auch Ressourcen bei den Herausgebenden binden. Über das Manuskripteinreichungssystem lässt sich verfolgen, in welchem Stadium sich das Manuskript befindet.
Peer-Review-Varianten
Peer Review kann als Sammelbegriff für unterschiedlichste Varianten verstanden werden. Eine Grobunterscheidung der gängigsten Verfahren ist:
- Single-Blind-Verfahren: Der:Die Autor:in erfährt nicht, wer der:die Gutachter:in ist,
- Double-Blind-Verfahren: Der:Die Autor:in und Gutachter:in wissen wechselseitig nicht, wer der:die andere ist.
Zudem gibt es erhebliche Unterschiede im Detailgrad, mit denen Manuskripte geprüft werden. Einzelne Zeitschriften setzen dazu beispielsweise zusätzlich Plagiatssoftware ein, organisieren ein spezielles Statistik- oder Methoden-Review oder überprüfen eingereichte Abbildungen auf Manipulationen.
Zunehmend werden auch Zeitschriften gegründet, in denen wissenschaftliche Software oder Forschungsdatensätze beschrieben werden. Darüber hinaus werden Peer-Review-Verfahren auch von Konferenzorganisator:innen eingesetzt, um Beiträge auszuwählen. Auch bei der Bewertung der Förderungswürdigkeit von Forschungsanträgen setzen mittelgebende Einrichtungen Peer-Review-Verfahren ein. Hierzu werden Begutachtungsrichtlinien, Fragebögen, Checklisten etc. jeweils entsprechend angepasst.
Kritik am Peer Review
Alle angesprochenen Verfahren haben spezifische Vor- und Nachteile. Beim Double-Blind-Verfahren wird beispielsweise kritisiert, dass Gutachter:innen anhand der zitierten Referenzen erahnen können, wer die Autor:innen sind. Dies beeinflusst unter Umständen die Neutralität des Gutachtens. Die Einschätzung eines wissenschaftlichen Artikels ist zudem von der Sorgfalt der Reviewer:innen und deren wissenschaftlicher Überzeugung abhängig.
Peer-Review-Verfahren geraten zunehmend in die Kritik, weil beispielsweise schwerwiegende methodische Fehler nicht immer entdeckt werden. Einige Gründe für das „Versagen“ des Peer-Review-Verfahrens sind die Überlastung der Peer Reviewer:innen durch ein gestiegenes Publikationsaufkommen einhergehend mit fehlender Sorgfalt oder eine unpassende Auswahl von Gutacher:innen durch das Editorial Board.
Zudem wird häufig kritisiert, das Peer-Review-Verfahren sei zu intransparent, weil die Gutachten subjektiv gefärbt sind, beispielsweise wenn sich Gutachter:innen nicht von ihren jeweiligen Denkschulen lösen können, den Wert einer neuen Idee nicht schätzen oder weil Gutachter:innen mögliche Interessenskonflikte nicht offenlegen (müssen).
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt am Peer-Review-Verfahren ist, dass es sich über längere Zeiträume hinziehen kann, in der Regel Wochen bis Monate, in Einzelfällen wird auch von Jahren berichtet.
Gelegentlich wird auch der Verdacht geäußert, dass Zeitschriften, die von sich behaupten, ein Peer-Review-Verfahren installiert zu haben, keine oder eine nur sehr oberflächliche Prüfung durchführen (siehe auch das FAQ zu "Predatory Publishing").
Man geht davon aus, dass sich trotz Peer Review Betrugsfälle und die Publikation von minderwertigen Artikeln nicht gänzlich verhindern lassen. Bei aller Kritik wird weiterhin am Peer Review festgehalten, weil es sich letztlich doch bewährt hat und in den meisten Fällen – insbesondere wenn Autor:innen die Gutachten einsehen und Anmerkungen verarbeiten können – zur Verbesserung der Manuskripte beiträgt. Schlussendlich liegt die Verantwortung bei den Autor:innen, die nach wissenschaftlichem Selbstverständnis für „wissenschaftliche Reproduzierbarkeit“ und „Redlichkeit“ zu sorgen haben. Das Konzept Peer Review erfährt zudem ständig Anpassungen, um den Kritikpunkten zu begegnen.
Alternativen zu gängigen Peer-Review-Verfahren
Bei den oben dargestellten Peer-Review-Varianten handelt es sich um sogenanntes Pre-Publication-Peer-Review, d.h. eine Begutachtung findet vor der formalen Veröffentlichung eines Artikels statt. Auch aufgrund der genannten Kritikpunkte werden zurzeit unterschiedliche Alternativen erprobt:
- „Open Peer Review“ (oder „Crowd Sourced Peer Review“) gilt als Sammelbegriff für unterschiedliche Arten der Öffnung des Begutachtungsverfahrens. So können beispielsweise die Identität von Autor:innen und Begutachtenden oder die Gutachten selbst zugänglich gemacht werden.
- Post-Publication-Review: Hierbei handelt es sich um alle Formen des Austauschs zu einem Artikel, die nach der Veröffentlichung stattfinden. Eine Kombination mit Open-Peer-Review ist dabei möglich. Hierzu werden Artikel ohne oder mit lediglich grober Vorprüfung direkt veröffentlicht und die entsprechende Bewertung und Einschätzung der wissenschaftlichen Gemeinschaft überlassen. Die Plattform F1000 ist hierfür ein Beispiel. Ansonsten sieht das Post-Publication-Peer-Review meist eine Kommentierung von bereits veröffentlichten Artikeln vor. In formalisierter Form entweder auf der Publikationsplattform selbst oder aber auf externen Plattformen wie PubPeer.
- Weitere Alternativen zielen auf die „Mitnahme“ von Gutachten im Falle einer Ablehnung ab, um bei der erneuten Einreichung bei einer anderen Zeitschrift das Begutachtungsverfahren abzukürzen. Diese werden meist mit „Cascading Peer Review“ bei der erneuten Einreichung der Publikation bei einer anderen Zeitschrift des gleichen Verlages oder „Portable Peer Review“ bei der Mitnahme der Gutachten auch zu einem anderen Verlag bezeichnet. Ziel ist es, im Rahmen der Begutachtung zeitaufwendige Doppelarbeit zu vermeiden. In eine ähnliche Richtung geht die Initiative „Review Commons“ – einem Zusammenschluss von Zeitschriften aus dem lebenswissenschaftlichen Bereich – bei der Manuskripte vorab auf einem Preprint-Server zugänglich gemacht und zeitschriftenunabhängig begutachtet werden. Auf der Basis der Gutachten entscheiden dann die Autor:innen, bei welcher der teilnehmenden Zeitschrift sie einreichen. Die Gutachten werden ebenfalls mitgenommen.
All diese Alternativen adressieren jeweils spezifische Probleme des Peer-Review-Verfahrens, können aber ihrerseits zu neuen Problemen führen.
Informelle Formen zur Feedbackeinholung
Es besteht auch die Möglichkeit, sich informell Feedback zu einem Manuskript einzuholen. Diese Prozesse werden von den Autor:innen selbst angestoßen. Neben dem Zusenden von Manuskripten an Kolleg:innen mit der Bitte um Feedback, gibt es auch die Variante, das Manuskript auf einen Preprint-Server hochzuladen und den Link über Social-Media-Kanäle, Blogs oder E-Mail zu verteilen. Vorteil hierbei ist, dass man sich bereits mit oder vor einer Einreichung schnell Feedback zum Manuskript einholen kann. Nachteil ist, dass die gründliche Durchsicht durch andere nicht garantiert werden kann oder man Hinweise erhält, die für die Verbesserung des Manuskripts eher wenig brauchbar sind. Zudem werden diese Formen nicht als Peer Review im eigentlichen Sinne anerkannt:
Rapid Peer Review oder Fast Track Peer Review
Das klassische Peer-Review-Verfahren dauert in der Regel Wochen bis mehrere Monate und ist oftmals auch abhängig davon, wie schnell ausreichend Gutachter:innen gefunden werden und wie zügig diese ihre Gutachten abfassen In den Lebenswissenschaften wurde bei einzelnen Zeitschriften für Einreichungen zu bestimmten Themen – beispielsweise solche, die die öffentliche Gesundheit betreffen – ein beschleunigtes Peer-Review-Verfahren installiert, bei dem mit einem Pool von Begutachtenden zusammengearbeitet wird, die sich zu einer schnellen Begutachtung ohne Abstriche bei der Gründlichkeit, bereit erklärt haben. So wird sichergestellt, dass Ergebnisse zu dem jeweiligen Thema möglichst schnell auch qualitätsgesichert zur Verfügung stehen. Informationen dazu, ob eine Zeitschrift so etwas anbietet, finden sich auf der Webseite einer Zeitschrift.
Wie wird man Gutachter:in?
Um Manuskripte von anderen Forschenden beurteilen zu können, sollte eine gewisse Expertise in dem Fachgebiet gegeben sein, ansonsten sollte die Begutachtung abgelehnt werden. Herausgeber:innen werden meist durch Publikationen oder Vorträge auf potenzielle Gutachter:innen aufmerksam. Zudem unterhalten größere Verlage auch Reviewer-Datenbanken, in denen neben den Kontaktdaten auch verzeichnet ist, auf welchem Themengebiet eine Person Expert:in ist. Bei einigen Zeitschriften können Autor:innen bei der Manuskripteinreichung auch Gutachter:innen vorschlagen. Dies erleichtert Herausgeber:innen die Arbeit; diese sind aber nicht an die Vorschläge gebunden.
Begutachtungen durchführen
Wie oben bereits erwähnt, dient das Review-Verfahren dazu, das Manuskript auf Lesbarkeit und Schlüssigkeit hin zu überprüfen und festzustellen, inwieweit lege artis gearbeitet wurde. Zur Begutachtungsarbeit gehört auch, zu prüfen, ob Literatur in ausreichendem Maße zitiert wurde und ob diese als Belege thematisch passend sind. Sofern die Zeitschrift über eine entsprechende Policy den Zugang zu den zugrundeliegenden Daten einfordert, sollten diese in die Begutachtung einbezogen werden.
Oftmals stellt die Zeitschrift einen Fragebogen, eine Checkliste oder eine andere Vorlage zur Verfügung, um die Begutachtung zu strukturieren und sicherzustellen, dass alle relevanten Punkte überprüft wurden. Für bestimmte Studientypen werden auch spezielle Fragebögen eingesetzt. Zu nennen sind hier beispielsweise AMSTAR-2 zur Begutachtung von systematischen Übersichtsarbeiten oder die PRESS Guidelines für die Begutachtung von elektronischen Suchstrategien. Zudem können eigene Dateien mit zusätzlichen Informationen hochgeladen werden. Der Fragebogen oder ähnliches kann auch Angaben zur Selbsteinschätzung der eigenen Expertise enthalten.
Das Begutachtungsverfahren dient nicht dazu, wissenschaftliches Fehlverhalten nachzuweisen, wenngleich sich Gutachter:innen im begründeten Verdachtsfall schon an die Herausgebenden wenden sollten.
Peer Reviewer sollten objektiv an die Arbeit gehen und die Gutachten auch entsprechend verfassen.
Bei verblindeten Verfahren sollte die Anonymität unbedingt gewahrt bleiben. Hierfür tragen die Herausgebenden Sorge. Bei doppelt-verblindeten Verfahren sollte darauf verzichtet werden, zusätzliche Recherchen zu unternehmen, um die Identität der Autor:innen unbedingt zu ermitteln. Gutachter:innen dürfen bei einfach verblindeten Verfahren bei Rückfragen oder ähnlichem die Autor:innen nicht direkt anschreiben, sondern sollten Anfragen über die Herausgebenden stellen. Auch dürfen Gutachter:innen sich nicht über Postings beispielsweise über Social Media-Plattformen zu erkennen geben und Gutachten ohne Erlaubnis veröffentlichen. Umgekehrt sollten Autor:innen – sofern sie Kenntnis von deren Identität bekommen – Gutachter:innen nicht direkt kontaktieren, um beispielsweise Punkte klarzustellen oder Kooperationsanfragen zu stellen.
In der Regel bekommt man eine Frist genannt bis zu der das Gutachten eingereicht werden sollte. Kann diese nicht eingehalten werden, sollten die Herausgebenden informiert werden, damit diese besser planen können.
Gutachten sollten von den angefragten Personen selbst durchgeführt werden. Nicht selten wird diese Arbeit an Mitarbeiter:innen delegiert, um ihnen zu ermöglichen, entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Damit alle Seiten davon profitieren können, muss hier eine Anleitung und Betreuung stattfinden und Gutachten nicht ungeprüft an die Zeitschrift weitergereicht werden. Einige Zeitschriften lassen sich auch bestätigen, dass die Begutachtung durch die angefragte Person erfolgt ist und verlangen zusätzliche Informationen, sollte dieses verneint werden.
Für noch ungeübte Gutachter:innen finden sich auf vielen Verlagsseiten auch Hinweise zum Abfassen von Gutachten. In der Navigation rechts sind zudem Handreichungen verlinkt.
Die Begutachtung wird bei größeren Verlagen meist über das Manuskripteinreichungssystem abgewickelt, in dem auch Fragebögen etc. abgelegt sind.
Im Rahmen von Überarbeitungen ist es üblich, dass Gutachter:innen die Änderungen erneut begutachten. Eine entsprechende Bereitschaft dazu wird bei der Einreichung des Gutachtens angefragt.
Wie viele Gutachten sollte man verfassen?
There is no standard answer to this question because it largely depends on each individual’s interests, resources and available capacity. As a rule of thumb, you should aim to write as many peer reviews as you have received for your own work. Declining a review for personal or ethical reasons is acceptable, but it is worth weighing carefully whether your input might nonetheless be helpful for the progress of the field.
Anerkennung von Peer Review als Leistung
Für die Erstellung der Gutachten wird in der Regel kein Entgelt bezahlt, es ist Teil der Selbstorganisation der Wissenschaft. Einige Verlage „belohnen“ ihre Gutachter:innen dahingehend, dass sie ihnen für einen begrenzten Zeitraum kostenfreien Zugriff auf das Verlagsarchiv gewähren oder bieten Gutscheine für eine Reduktion der Publikationsgebühren an, sollten die Gutachter:innen selbst bei der Zeitschrift einreichen wollen. Vereinzelt erproben Verlage oder Zeitschriften die Bezahlung von Gutachter:innen für ihre Leistung.
Um die Leistungen der Gutachter:innen sichtbarer zu machen, gibt es Plattformen, auf denen Forschende ihre Beiträge zur Qualitätssicherung in der Wissenschaft darstellen können. Ein Beispiel hierfür ist die Plattform Publons. Forschende können dort angeben, für welche Zeitschriften sie wie viele Gutachten verfasst haben. Die Gutachten selbst sind allerdings nur dann einsehbar, wenn die Zeitschrift ein Open-Peer-Review-Verfahren installiert hat und Autor:innen und Gutacher:innen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Die Plattform kann auch dazu genutzt werden, Gutachter:innen zu finden.
Die Erwähnung von Gutachter:innentätigkeiten im Lebenslauf ist ebenfalls möglich.
Peer Review und gute wissenschaftliche Praxis
Da die Begutachtung Teil der Selbstorganisation der Wissenschaft ist, gelten hierfür auch die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. Mögliche Interessenskonflikte oder Mangel an Expertise sind daher dem Herausgeber:innengremium gegenüber offen zu legen. Zudem werden Manipulationen des Peer-Review-Verfahrens beispielsweise durch Paper Mills oder das Abfassen von unrichtigen oder diskriminierenden Gutachten als wissenschaftliches Fehlverhalten gewertet. Grenzwertig sind zudem herablassende und unsachliche Kommentare in den Gutachten. In solchen Fällen sollte dies den Herausgebenden zur Kenntnis gegeben werden, damit sie entweder mit den Gutachter:innen ein Gespräch führen oder diese aus dem Pool ausschließen können. Im Übrigen sollten auch die Autor:innen in den Antwortschreiben auf entsprechende Kommentare verzichten.
Zur Manipulation des Peer-Review-Verfahrens zählt auch, die Abgabe des Gutachtens so lange hinauszuzögern, bis die Publikation eigener ähnlicher Ergebnisse vollzogen ist oder die Ergebnisse aus den noch unveröffentlichten Manuskripten als die eigenen auszugeben oder sonstige Vorteile aus deren Kenntnisnahme zu ziehen. Unredlich ist auch die Annahme von Gutachten mit dem alleinigen Ziel, möglichst viele Incentives, die die Verlage anbieten, einzusammeln oder das Verfahren zu nutzen, um Zitationen zu eigenen oder anderen Publikationen vorzuschlagen, alleine um die Zitationsrate zu steigern oder den Journal Impact Factor von Zeitschriften hochzutreiben. Auch Herausgebende sollten auf solche Zitiervorschläge verzichten.
Peer Review und generative KI
Das Begutachtungsverfahren gilt als geschütztes und vertrauliches Verfahren. Bei gängigen KI-Webtools kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit KI-Unterstützung erstellte Gutachten und die Manuskripte wiederum in den Pool der Dokumente eingehen, die zum Trainieren der KI genutzt und über diesen Weg indirekt öffentlich zugänglich werden. Daher schließen die meisten Verlage und Zeitschriften diesen Verwendungszweck aus. Zudem ist generative KI häufig nicht in der Lage, alle Punkte, die beim Begutachtungsverfahren betrachtet werden, zuverlässig einzuschätzen, so dass der Einsatzzweck ohnehin eher auf sprachliche Korrektur oder die Zusammenfassung der eigenen Notizen beschränkt sein sollte.
Details dazu, inwieweit Verlage oder einzelne Zeitschriften die Verwendung von generativer KI gestatten, findet sich in der Policy der jeweiligen Zeitschrift bzw. in den Begutachtungsrichtlinien.
Siehe auch
Zeitschriftenqualität und Wahrnehmung: Welche Aspekte sind in Bezug auf Open Access relevant?
Preprints: Frühzeitige Verfügbarmachung wissenschaftlicher Ergebnisse. Was gibt es hier Wissenswertes?
Gute wissenschaftliche Praxis, wissenschaftliches Fehlverhalten und wissenschaftliche Integrität: Was hat es damit auf sich?
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Quellenangaben
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Weiterführende Links
Publons
F1000Research
PubPeer
Review Commons
PRESS – Peer Review of Electronic Search Strategies: 2015 Guideline Explanation and Elaboration (PRESS E&E) vom Januar 2016, CADTH
Zusätzliche Informationen
Schmitz, J. (2016). Picturing Peer Review [Posterpräsentation]. EA Annual Conference, 27. Januar 2016, Mainz.
Schmitz, J. & Schroeder, C. (2022). Gefälschte Ergebnisse in Fachjournalen [Radiobeitrag]. Deutschlandfunk Kultur, 24. März 2022.
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