Zeitschriften-Policy
- Autorenschaft und Mitwirkungen
- Offenlegung von möglichen Interessenkonflikten
- Überprüfbarkeit und Reproduzierbarkeit
- Geistiges Eigentum (Urheberschaft und Lizenzen)
- Forschungsethik und Einverständniserklärungen
- Zurückziehen von Beiträgen, Errata und Retractions
- Qualitätssicherung und Transparenz
- Technische Sicherheit, Verfügbarkeit und Erschließung
- Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
PUBLISSO und German Medical Science (GMS) sind der guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet. Alle Herausgebenden, Beitragenden und Begutachtenden der Zeitschriften sind dazu angehalten, in ihrem Handeln und Entscheiden dem Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (im Folgenden: DFG-Kodex; https://doi.org/10.5281/zenodo.3923602) zu folgen.
PUBLISSO und GMS orientieren sich überdies in der vorliegenden Ethik-Policy an den ‚Core Practices‘ des Committee on Publication Ethics (COPE) (https://publicationethics.org/core-practices).
1. Autorenschaft und Mitwirkungen
Dem DFG-Kodex folgend, werden als Autorinnen und Autoren alle jene verstanden, die „einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen [P]ublikation geleistet“ haben (Leitlinie 14 des DFG-Kodex). Beitragende in den Zeitschriften verpflichten sich, alle an der wissenschaftlichen Arbeit (Konzeption, Design, Ausführung, Interpretation, Manuskripterstellung) Beteiligten als Autorinnen und Autoren zu nennen und die Mitwirkung anderer Beteiligter angemessen zu berücksichtigen. Weitere an der Forschung Beteiligte, die jedoch nicht als Autorin oder Autor des Beitrags auftreten, sollten in einer Danksagung (acknowledgment) oder als Mitwirkende (contributors) Erwähnung finden. Insbesondere Formen der ‚guest authorship‘ (Nicht-Beteiligte werden als Autorin oder Autor hinzugefügt), der ‚gift authorship‘ (Nicht-Beteiligten wird ehrenhalber eine Autorschaft zuteil) und der ‚ghost authorship‘ (an der Arbeit Beteiligte werden nicht als Autorinnen oder Autoren angeführt) entsprechen nicht den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.
2. Offenlegung von möglichen Interessenkonflikten
Die Autorinnen und Autoren verpflichten sich, alle Interessenkonflikte in Bezug auf die eingereichte Arbeit offenzulegen. Alle eingereichten Manuskripte müssen einen Abschnitt „Interessenkonflikte“ enthalten, in dem alle Interessenkonflikte (finanzielle und nicht-finanzielle) aufgelistet sind oder in dem erklärt wird, dass keine bestehen.
Ein Interessenkonflikt besteht, wenn die Autorinnen und Autoren bei der Auswertung der Daten oder der Darstellung der Informationen durch ihre persönlichen oder beruflichen, finanziellen wie nicht-finanziellen Beziehungen zu anderen Personen oder Gesellschaften beeinflusst sind oder der Anschein einer Beeinflussung entstehen könnte. Der zu berücksichtigende Zeitraum für mögliche Interessenkonflikte beträgt 36 Monate vor Einreichung des Manuskripts.
Interessenkonflikte finanzieller Art umfassen (sind aber nicht beschränkt auf):
- Empfang von Vergütungen, Honoraren, Fördergeldern oder Gehalt von Dritten (z.B. Unternehmen), denen jetzt oder zukünftig in irgendeiner Weise Gewinne oder Verluste durch die Veröffentlichung des Artikels entstehen können
- Besitz von Aktien oder Anteilen eines Unternehmens, dem jetzt oder zukünftig in irgendeiner Weise Gewinne oder Verluste durch die Veröffentlichung des Artikels entstehen können
- Bestehende oder beantragte Patente, die eine Beziehung zum Inhalt des Manuskripts haben
- Empfang von Vergütungen, Honoraren, Fördergeldern oder Gehalt von einem Unternehmen, das über Patente, die eine Beziehung zum Inhalt des Manuskripts haben, verfügt oder diese beantragt hat
Interessenkonflikte nicht-finanzieller Art umfassen (sind aber nicht beschränkt auf) politische, persönliche, religiöse, weltanschauliche, wissenschaftliche und intellektuelle Interessenkonflikte. Autorinnen und Autoren von Pharmafirmen oder anderen kommerziellen Unternehmen, die mit klinischer Forschung zu tun haben, sollten diese Verbindung als Interessenkonflikt benennen.
Herausgebende sowie Gutachterinnen und Gutachter sind ebenfalls verpflichtet, Interessenkonflikte in Bezug auf die Autorinnen und Autoren oder das Manuskript anzuzeigen, und werden aus dem Peer-Review-Prozess ausgeschlossen, wenn ein Interessenkonflikt besteht.
3. Überprüfbarkeit und Reproduzierbarkeit
Die Autorinnen und Autoren bestätigen mit Einreichung ihres Artikels, dass die verwendeten Forschungsdaten nicht gefälscht, erfunden oder anderweitig manipuliert sowie sorgfältig und vollständig dokumentiert sind (Leitlinie 12 des DFG-Kodex). Auf Anfrage müssen die Autorinnen und Autoren nach der Veröffentlichung für einen angemessenen Zeitraum in der Lage sein, adäquate Dokumentationen oder Daten bereitzustellen, damit sich die Forschungsergebnisse überprüfen lassen. Die verwendeten Quellen müssen ebenfalls in geeigneter Form offengelegt und korrekt zitiert werden.
PUBLISSO und GMS unterstützen Autorinnen und Autoren bei der Open-Access-Veröffentlichung von in Verbindung mit ihren Artikeln stehenden Forschungsdaten. Autorinnen und Autoren steht für die Publikation das Forschungsdatenrepositorium ZB MED RDI zur Verfügung. Die Veröffentlichung der Forschungsdaten kann dort unter verschiedenen Open-Access-Lizenzen erfolgen und ist für die Autorinnen und Autoren kostenfrei (https://www.publisso.de/forschungsdatenmanagement/publizieren).
Die publizierten Forschungsdaten erhalten ebenso wie die publizierten Artikel einen Digital Object Identifier (DOI) als persistenten Identifikator und sind somit eigenständig zitierfähig. Forschungsdaten, die in ZB MED RDI hinterlegt werden, werden durch ZB MED langzeitarchiviert, sofern das Dateiformat dies zulässt.
4. Geistiges Eigentum (Urheberschaft und Lizenzen)
Alle Veröffentlichungen auf der PUBLISSO-Plattform sind ohne Registrierung und kostenfrei für Leserinnen und Leser zugänglich. Alle Publikationen sind Open-Access-Dokumente und stehen unter den Creative-Commons-Lizenzbedingungen, jedem Artikel ist die entsprechende Lizenzangabe beigefügt. Für alle Artikel mit Publikationsjahr ab 2015 gilt generell die Creative Commons Attribution 4.0 International License (CC-BY 4.0; Lizenz-Angaben siehe https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/). Diese Lizenz erlaubt die Vervielfältigung, Verbreitung und Weiterverarbeitung der Dokumente unter der Voraussetzung, dass Autorinnen und Autoren sowie die Quelle angegeben werden. Weiterhin lässt die Lizenz die Auswertung von Inhalten per Text- und Data-Mining zu.
Die Autorinnen und Autoren als Urheberinnen/Urheber der wissenschaftlichen Leistung verfügen weiterhin über alle Rechte an ihrer Veröffentlichung. Sie räumen PUBLISSO / GMS lediglich das einfache Nutzungsrecht zur Online-Publikation und zur elektronischen Speicherung in Datenbanken ein.
Die Autorinnen und Autoren verpflichten sich, alle aus eigenen Werken oder Werken anderer entnommene Textstellen entsprechend zu kennzeichnen und die Quelle anzugeben.
5. Forschungsethik und Einverständniserklärungen
5.1. Menschen- und Tierrechte
Forschung am Menschen, mit menschlichem Material oder mit Daten von Menschen muss in Übereinstimmung mit der zum Zeitpunkt der Forschung aktuell gültigen Revision der Deklaration von Helsinki (https://www.wma.net/policies-post/wma-declaration-of-helsinki-ethical-principles-for-medical-research-involving-human-subjects/) durchgeführt und durch eine entsprechende Ethik-Kommission genehmigt worden sein. Die Aufnahme einer Erklärung hierzu ist in allen Manuskripten, die solche Forschung darstellen, verpflichtend. Wenn eine Studie von der Genehmigung durch eine Ethikkommission befreit wurde, ist dies im Manuskript ebenfalls darzulegen. Einreichungen können abgelehnt werden, wenn die Herausgebenden der Auffassung sind, dass die Forschung nicht in einem angemessenen ethischen Rahmen durchgeführt wurde.
Alle Manuskripte zu tierexperimentellen Arbeiten müssen die Maßnahmen darlegen, mit denen die ethische Behandlung von Tieren garantiert wurde.
5.2. Einverständniserklärungen
Bei Forschung am Menschen müssen die Teilnehmenden nach entsprechender Aufklärung eine Einverständniserklärung zur Teilnahme an der Studie unterschreiben. Deren Vorhandensein sollte im Manuskript dargelegt werden.
Wenn Manuskripte Einzelheiten, Bilder oder Videos einzelner Studienteilnehmenden enthalten, müssen die Teilnehmenden nach entsprechender Aufklärung eine schriftliche Einverständniserklärung zu deren Veröffentlichung abgeben. Das Vorliegen dieser Einwilligung ist ebenfalls im Manuskript aufzuführen. In Fällen, in denen keine Identifizierung anhand der Bilder möglich ist und im Manuskript keine Einzelheiten über die Person berichtet werden, kann eine Zustimmung zur Veröffentlichung der Bilder nicht erforderlich sein. Die endgültige Entscheidung über die Notwendigkeit liegt bei den Herausgebenden.
6. Zurückziehen von Beiträgen, Errata und Retractions
Während des laufenden Review-Verfahrens haben Autorinnen und Autoren jederzeit die Möglichkeit, sich gegen eine weitere Berücksichtigung ihres Manuskripts zu entscheiden und ihre Einreichung zurückzuziehen.
Sollten sich nach der Publikation inhaltliche Fehler im Text oder den zugrundeliegenden Daten herausstellen, die die Autorinnen und Autoren bemerken oder auf die sie hingewiesen werden, so haben sie die Herausgebenden der Zeitschrift sowie PUBLISSO/GMS darüber in Kenntnis zu setzen. Etwaige nach der Publikation notwendige Änderungen an den Dokumenten, die nicht auf wissenschaftliches Fehlverhalten zurückzuführen sind, werden je nach Fehlerart und betroffenem Datentyp über Errata oder Corrections dokumentiert und sichtbar gemacht. Änderungen, die die Zitation oder inhaltliche Aussagen eines Beitrags betreffen, sind dabei nur als Erratum mit Hinweis in allen Publikationsdateien möglich.
PUBLISSO und GMS sowie die Herausgebenden der Zeitschriften orientieren sich bezüglich der Gründe für das Zurückziehen eines publizierten Artikels (Retraction) und des Ablaufs eines Zurückziehens an den Retraction Guidelines des Committee on Publication Ethics (COPE) (https://doi.org/10.24318/cope.2019.1.4). Hinreichende Gründe für die Zurücknahme eines Artikels durch die Herausgebenden können demnach verschiedene Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens sein, wie z.B. manipulierte Daten, Plagiate, Urheberrechtsverletzungen oder das Verschweigen eines Interessenkonflikts. Bei zurückgezogenen Artikeln bleiben die Metadaten weiterhin sichtbar.
Zur Diskussion von Artikeln nach ihrer Veröffentlichung (Post-Publication Discussion) stehen den Leserinnen und Lesern die Formate des Kurzbeitrags und des Leserbriefs (Letter to the Editor) zur Verfügung, in denen Artikel kommentiert und Forschungsergebnisse diskutiert werden können.
7. Qualitätssicherung und Transparenz
7.1. Erstpublikationen und Preprints
In den Zeitschriften sind nur Erstpublikationen zulässig. Die eingereichten Manuskripte oder wesentliche Teile daraus dürfen nicht bereits an anderer Stelle veröffentlicht oder zur Veröffentlichung eingereicht worden sein. Darüber hinaus sind Artikel zulässig, die auf einer Tagungspräsentation (Abstract oder Poster) oder einer Dissertation (bzw. einer anderen Qualifikationsarbeit) basieren, sofern dies kenntlich gemacht wird.
Zur Förderung des wissenschaftlichen Austauschs erlauben PUBLISSO und GMS die Veröffentlichung von Preprints auf einschlägigen Preprint-Servern (https://asapbio.org/preprint-servers) zu jedem Zeitpunkt sowohl vor als auch nach der Einreichung bei einer der Zeitschriften. Voraussetzung ist, dass die Autorinnen und Autoren nach erfolgter Publikation in der Zeitschrift die Zitation des Artikels in die Preprint-Veröffentlichung aufnehmen.
7.2. Qualitätssicherung: Peer Review
Alle in den Zeitschriften veröffentlichten Beiträge werden sorgfältig begutachtet. Forschungs- und Übersichtsarbeiten sowie die meisten anderen Artikeltypen durchlaufen ein Peer Review, das heißt die Begutachtung durch unabhängige Expertinnen und Experten im betreffenden Themengebiet. Eine Begutachtung lediglich durch Mitglieder des Editorial Boards einer Zeitschrift ist nur für Leserbriefe (Letter to the Editor), Mitteilungen etc. zulässig.
Alle Einreichungen bei den Zeitschriften werden von den Herausgebenden dahingehend geprüft, ob sie für die Zeitschrift geeignet sind und ein Peer Review eingeleitet wird. In der Regel erfolgt die Begutachtung durch zwei unabhängige Begutachtende. Die Herausgebenden treffen auf der Grundlage der Einschätzung der Begutachtenden eine Entscheidung über das Manuskript und teilen diese sowie die Anmerkungen der Begutachtenden den Autorinnen und Autoren mit.
Die Herausgebenden der jeweiligen Zeitschriften wie auch die Gutachterinnen und Gutachter behandeln im Sinne der Leitlinie 16 des DFG-Kodex die eingereichten Manuskripte strikt vertraulich und sind verpflichtet, sie nicht zum eigenen Vorteil, z.B. für eigene Veröffentlichungen, zu verwenden. Informationen zu den Manuskripten oder das Manuskript selbst werden lediglich dem Corresponding Author, angefragten und tatsächlichen Gutachterinnen und Gutachtern, den Herausgebenden sowie der Redaktion zur Verfügung gestellt. Manuskripte können nur nach Einverständnis der Autorinnen und Autoren mit Herausgebenden anderer Zeitschriften geteilt werden.
Organisation und Durchführung des Peer-Review-Verfahrens liegen in der Verantwortung der Editorial Boards der einzelnen Zeitschriften und der die Zeitschriften herausgebenden Fachgesellschaften bzw. Institutionen. Die einzelnen Zeitschriften unterscheiden sich in ihren Review-Verfahren. Das Begutachtungsverfahren der einzelnen Zeitschriften wird auf den „About“-Seiten der jeweiligen Zeitschriften erläutert. Den Zeitschriftenherausgebenden steht ein System für die Manuskriptverwaltung und die Reviewsteuerung zur Verfügung, das aktuell nur ein Single-Blind Review, bei dem die Begutachtenden gegenüber den Autorinnen und Autoren anonym behandelt werden, ermöglicht. Die Zeitschriftenherausgebenden können die Begutachtung auch ohne das System organisieren und ein anderes, in ihrer Disziplin übliches und der guten wissenschaftlichen Praxis entsprechendes Verfahren wählen.
7.3. Transparenz
Alle Zeitschriften verfügen über einen oder mehrere Herausgebende(n), dessen/deren institutionelle Zugehörigkeiten und Kontaktdaten den entsprechenden Unterseiten zu entnehmen sind. Alle Zeitschriften verfügen über unverwechselbare Titelbezeichnungen, die eine Verwechslung mit anderen Zeitschriften ausschließen. Die Artikel in den Zeitschriften erscheinen fortlaufend, wenn nicht anders in den Policys der einzelnen Zeitschriften vermerkt.
PUBLISSO und GMS als wissenschaftsgeleitete („scholarly led“) und von Wissenschaftseinrichtungen getragene („scholarly owned“) Publikationsangebote stehen für das Modell des Diamond Open Access. Um Open Access für Publikationen aus Forschung und Wissenschaft zu ermöglichen, wurde ein Geschäftsmodell entwickelt, bei dem die anfallenden Kosten – einschließlich der Kosten für die Organisation des Peer Review, Redaktion, Online-Hosting und Archivierung – von den herausgebenden Fachgesellschaften bzw. Institutionen getragen werden. Beim überwiegenden Teil der Zeitschriften handelt es sich um Diamond-Open-Access-Zeitschriften. Einige Zeitschriften erheben allerdings Gebühren für die Publikation (Article Processing Charges, APC) von den Autorinnen und Autoren. Nähere Informationen finden sich in den Autorenrichtlinien der einzelnen Zeitschriften.
Als gemeinnützige Publikationsdienstleister verzichten PUBLISSO und GMS auf das Erzielen von Einnahmen aus Werbung. Die Zeitschriftenherausgebenden können nach Absprache Sponsorenhinweise anbringen. Damit die wissenschaftliche Objektivität von PUBLISSO und GMS nicht gefährdet wird, sind Beiträge, die ganz oder teilweise werbenden Charakter haben (z.B. Product Reviews), als solche klar zu kennzeichnen.
8. Technische Sicherheit, Verfügbarkeit und Erschließung
8.1. Technischer Betrieb, Langzeitverfügbarkeit und Sicherheit
Technischer Betreiber der PUBLISSO-Plattform ist ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften. Die dauerhafte und freie Verfügbarkeit der Dokumente wird angestrebt. Vorbehaltlich einer grundlegenden Änderung der Voraussetzungen des Serviceangebots von ZB MED beträgt die minimale Verfügbarkeitsdauer fünf Jahre. In begründeten Fällen kann die Verbreitung räumlich (z.B. Einschränkung oder Ausgrenzung einzelner IP-Adressen-Bereiche) oder zeitlich befristet werden. Die Langzeitarchivierung der veröffentlichten Inhalte wird durch ZB MED sichergestellt. Die Zentralen Fachbibliotheken TIB, ZBW und ZB MED betreiben ein gemeinsames Langzeitarchivierungssystem, das die Software Rosetta nutzt und von der TIB gehostet und betrieben wird. Daneben werden die Zeitschriften zusätzlich durch die Deutsche Nationalbibliothek archiviert.
Jedes Dokument erhält die eindeutigen persistenten Identifikatoren URN (Uniform Resource Name) und DOI (Digital Object Identifier) zur langfristigen und ortsunabhängigen Referenzierung. Etwaige notwendige Änderungen an den Dokumenten werden dokumentiert. Bei zurückgezogenen Artikeln bleiben die Metadaten weiterhin sichtbar. (Vgl. 6.)
8.2. Erschließung und Nachweis in Datenbanken (Indexierung)
Die elektronischen Dokumente werden mithilfe von strukturierten Metadaten bibliographisch erfasst und im XML-Format zur Verfügung gestellt. Die Sacherschließung durch freie Schlagwörter in deutscher und englischer Sprache erfolgt in der Regel durch die Autorinnen und Autoren. Die Metadaten werden über eine frei zugängliche OAI-PMH-Schnittstelle (https://journals.publisso.de/en/publisso_gold/oai) im Metadatenformat Dublin Core sowie über DataCite verbreitet.
Die Beiträge werden je nach Eignung und erfolgter Aufnahme der Zeitschrift in verschiedene nationale und internationale Datenbanken und Suchportale integriert, z.B. DOAJ, LIVIVO, MEDLINE, PubMed Central, Scopus, Web of Science.
9. Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
Die Herausgebenden der Zeitschriften richten sich beim Umgang mit Anschuldigungen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegenüber einer/einem ihrer Autorinnen oder Autoren nach dem vom Committee on Publication Ethics (COPE) vorgeschlagenen Vorgehen (https://doi.org/10.24318/cope.2019.2.26) und den Leitlinien 18 und 19 des DFG-Kodex. Dies umfasst eine unverzügliche Einbeziehung der Autorin bzw. des Autors in die Aufklärung der Anschuldigungen sowie die Wahrung eines Höchstmaßes an Vertraulichkeit.