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Creative-Commons-Lizenzen: Was ist darunter zu verstehen?

Der nachfolgende Text bezieht sich in erster Linie auf die Nutzung von CC-Lizenzen im wissenschaftlichen Kontext.
Informationen zur Nutzung in anderen Kontexten finden sich in den FAQs über Creative Commons, die rechts verlinkt sind.

Anwendungsbereiche

„Creative Commons“ ist eine Non-Profit-Organisation, die vorformulierte Lizenzverträge bereitstellt, mit deren Hilfe Rechteinhaber:innen eigenverantwortlich und unkompliziert Bedingungen für die Nutzung ihres Werkes festlegen können. Dies ist insofern sinnvoll, da das Urheberrechtsgesetz vorsieht, dass die Nutzungsrechte zunächst ausschließlich bei dem:der Autor:in liegen. Das Urheberrecht schließt somit eine Nutzung durch andere zunächst einmal aus.

Creative-Commons-Lizenzen können nur für Werke vergeben werden, die dem Urheberrecht unterliegen und ausschließlich von dem:der Inhaber:in der Nutzungsrechte selbst. Autor:innen, die ihre Nutzungsrechte komplett an einen Verlag abgetreten haben oder die lediglich ein einfaches Nutzungsrecht behalten haben, können somit keine CC-Lizenz vergeben.

Für Forschungsdaten können nur dann CC-Lizenzen vergeben werden, wenn diese eine gewisse „Schaffungshöhe“ haben und somit dem Urheberrecht unterliegen. Nicht bei allen Forschungsdaten ist dies der Fall, wie z.B. bei Messdaten. Im Zweifel ist eine Einzelprüfung notwendig.

Für Software wird die Vergabe von Creative-Commons-Lizenzen nicht empfohlen, da es spezifische Software-Lizenzen gibt. 

Die Geltungsdauer einer CC-Lizenz bemisst sich nach der Geltungsdauer des Urheberrechts.

Creative-Commons-Lizenzen gehören zu den sogenannten Open-Content-Lizenzen. Hierunter fallen unter anderem auch: General Public License (kurz: GNU) zur Lizenzierung von Software sowie einige Alternativen zu den CC-Lizenzen. Die CC-Lizenzen dürften aber die am weitesten verbreiteten sein. Auch zahlreiche Wissenschaftsverlage mit einem Open-Access-Programm wenden sie an, darunter BioMed Central und SpringerOpen.

Welche Lizenzen gibt es?

Die Creative-Commons-Lizenzen (kurz: CC-Lizenzen) setzen sich aus unterschiedlichen Elementen, sogenannten Lizenzmodule, zusammen. Diese Elemente werden miteinander kombiniert, um so eine bedarfsgerechte Lizenz zusammenzustellen und eine entsprechende Nutzung einzuräumen. Die einzelnen Elemente werden dabei durch Kürzel dargestellt:

  • Namensnennung: BY
  • keine kommerzielle Nutzung: NC
  • keine Bearbeitungen: ND
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen: SA

Durch unterschiedliche Kombination dieser Elemente ergeben sich insgesamt sechs Standardlizenzen:  

  • CC-BY: Namensnennung
  • CC-BY-ND: Namensnennung, keine Bearbeitung
  • CC-BY-NC: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung
  • CC-BY-NC-ND: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung
  • CC-BY-NC-SA: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen
  • CC-BY-SA: Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen

Die Lizenz CC0 kann außerdem für Daten, die keinem Urheberrechtsschutz unterliegen, verwendet werden, um kenntlich zu machen, dass eine Nachnutzung möglich ist.

Durch die Angabe der Elemente wird sofort ersichtlich, auf welche Weise das Werk genutzt werden darf. Bei einer Nutzung, die über die in der Lizenz genannten Bedingungen hinausgeht, bedarf es einer Genehmigung. 
Eine nachträgliche Rücknahme der durch eine CC-Lizenz gewährten Rechte durch den:die Rechteinhaber:in ist allerdings nicht möglich.
Da die Lizenz zur Nutzung nicht exklusiv vergeben wird, können zusätzliche Einzelvereinbarungen (z.B. mit einem Verlag) abgeschlossen werden, die das Einräumen anderer Rechte ermöglicht. 

Um die Auswahl einer geeigneten Lizenz zu erleichtern, bietet Creative Commons auch eine Hilfeseite an.

Von den oben genannten entsprechen lediglich CC-BY und CC-BY-SA den Open-Access-Definitionen. Trotz der Eröffnung einer Vielzahl von Nutzungsarten bleiben bei beiden Lizenzen die Urheber:innenpersönlichkeitsrechte gewahrt.

Versionen von Creative-Commons-Lizenzen

Die Creative-Commons-Lizenzen haben in der Vergangenheit mehrere Revisionsprozesse durchlaufen, so dass es unterschiedliche Versionen gibt. Aktuell ist die Version 4.0 in Kraft. Für die Bedingungen zur Nutzung ist immer die Version ausschlaggebend, die von dem:der Rechteinhaber:in verwendet wurde. Die Lizenzbedingungen älterer Lizenzversionen werden nicht automatisch an die aktuelle Version angepasst. Die jeweilige Version, die zur Lizenzierung verwendet wurde, wird ebenfalls angegeben (z.B. CC-BY-SA 3.0, wenn die Version 3.0 verwendet wurde).

Für frühere Lizenzversionen gibt es zusätzlich noch Anpassungen an die Rechtsordnung des jeweiligen Landes, die Lizenz ist dann „ported“. Wenn eine angepasste Lizenz verwendet wurde, wird dies durch das Anhängen eines Länderkürzels deutlich gemacht. Für Deutschland ist das entsprechende Kürzel DE. Fehlt dieses Kürzel oder wird die Lizenz als „unported“ deklariert, dann ist die internationale Fassung gültig. Für die aktuelle Version der CC-Lizenz 4.0 liegen keine länderspezifischen Anpassungen vor. Die Lizenz 4.0 wurde für die internationale Nutzung optimiert. 

Handhabung der CC-Lizenzen

Damit die Zuweisung der Nutzungsbedingungen auch Gültigkeit besitzt, muss das Werk mit der Lizenz gekennzeichnet, die Lizenz vollständig benannt werden und der Lizenztext beigefügt sein. Häufig wird das über eine Verlinkung auf den Lizenztext realisiert. Das Icon allein ist zur Kennzeichnung nicht ausreichend. Die Hilfeseite von Creative Commons bietet Möglichkeiten, das entsprechende Lizenzkürzel samt seiner grafischen Aufbereitung in einen elektronischen Text oder über die Metadaten in eine Website einzubinden. Die Lizenz ist dadurch maschinenlesbar und kann unter anderem von Suchmaschinen ausgelesen werden. Zudem wird über eine entsprechende Verlinkung auf die Lizenzbedingungen verwiesen, die in Form einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung sowie als Kompletttext hinterlegt sind.

Zu beachten ist, dass bei restriktiveren Lizenzen (sprich: alle außer CC-BY und CC-BY-SA) bestimmte Nutzungsarten ausgeschlossen werden. Im Vorfeld der Vergabe sollte daher sorgfältig geprüft werden, inwieweit der Ausschluss tatsächlich intendiert ist. Zudem wird kontrovers diskutiert, welche Nutzung bei Lizenzen mit dem Element „non-commercial“ ausgeschlossen wird. Nähere Informationen hierzu lassen sich dem "Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen" entnehmen.

Weitere Informationen zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen finden sich in der Informationssammlung zusammengestellt von Mitgliedern des deutschen Chapters von Creative Commons. Zur Informationssammlung

Übernahme von Inhalten, die unter einer CC-Lizenz stehen

Die jeweiligen Lizenzbedingungen regeln, inwieweit lizenzierte Inhalte in das eigene Werk übernommen werden und ob sie dort gegebenenfalls bearbeitet werden dürfen. Aufgrund der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und durch das Kürzel CC-BY, welches Bestandteil der meisten Lizenzen ist, muss das Ursprungswerk entsprechend zitiert werden, bei Online-Ressourcen sollte dieses auch verlinkt werden. 
Wurden eine oder mehrere im Rahmen einer CC-Lizenz erlaubte Veränderungen vorgenommen, so sind diese zu erwähnen. 

Bei der Übernahme von CC-Inhalten in ein Werk, welches nicht unter einer Creative-Commons-Lizenz publiziert wird, sollten die Inhalte entsprechend gekennzeichnet sein und deutlich gemacht werden, welcher Lizenz sie unterliegen. 

Bei der Übernahme von Bildern und Abbildungen von Bilderplattformen etc. ist Vorsicht geboten: Nicht immer wurden diese durch die:den Rechteinhaber:in selbst dort hochgeladen und mit einer Lizenz versehen. Im Zweifel sollte deshalb geklärt werden, inwieweit die Lizenz tatsächlich Gültigkeit besitzt.

Übernahme von Inhalten, die keiner CC-Lizenz unterliegen, in ein Werk mit CC-Lizenz

Bei der Übernahme von Inhalten, die keiner CC-Lizenz unterliegen, die aber in ein Werk übernommen werden, welches unter einer CC-Lizenz publiziert werden soll, müssen diese entsprechend gekennzeichnet werden, also deutlich gemacht werden, dass die für das Werk insgesamt gewählte Lizenz hier nicht gilt. Bei Übernahmen, die über das Zitatrecht hinausgehen, müssen die Rechteinhaber:innen um Erlaubnis gefragt werden.

Vorgaben von mittelgebenden Einrichtungen

Einige mittelgebende Einrichtungen (z.B. Wellcome Trust) geben vor, welche CC-Lizenzen verwendet werden müssen. Hier ist es sinnvoll, sich vor einer Publikation nach Vorgaben zu erkundigen. Bietet der Verlag eine andere CC-Lizenz an, die mit den Vorgaben einer mittelgebenden Institution nicht im Einklang stehen, sollte dies vor Vertragsabschluss angesprochen und gegebenenfalls eine Ausnahmeregelung erwirkt werden.

Siehe auch

Fördermittel: Welche Vorgaben machen mittelgebende Institutionen bezüglich Open Access?

Vorbehalte gegenüber (bestimmten) Creative-Commons-Lizenzen

Generell muss bedacht werden, dass der Ursprung der Creative-Commons-Lizenzen aus dem kreativen Bereich stammt. Nicht alle Module oder Modulkombinationen eignen sich daher für den wissenschaftlichen Bereich. Hier haben sich die Lizenzen CC-BY und CC-BY-SA weitestgehend durchgesetzt – für Buchpublikationen wird auch die Lizenz CC-BY-NC verwendet. Autor:innen aus der Wissenschaft haben allerdings immer wieder Vorbehalte, gerade liberale CC-Lizenzen, die den größtmöglichen Nutzen mit Blick auf die Verbreitung und Zugänglichkeit haben, einzusetzen, weil sie hier die Befürchtung haben, die Kontrolle über ihr Werk zu verlieren. Diese Bedenken können entkräftet werden, da die Werke nach wie vor urheberrechtlich geschützt sind. Zudem geben gerade in der Wissenschaft die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis ebenfalls einen Rahmen vor, wie mit der Arbeit anderer umzugehen ist. Bei Lizenzverletzungen – also die Nutzung von Werken in Kontexten, die über das hinausgehen, was die Lizenz erlaubt – gibt es durchaus Handhabungsmöglichkeiten, die unter anderem in der Informationssammlung von Creative Commons beschrieben sind.

Disclaimer

Bitte beachten Sie: Unser Service kann keine verbindliche Rechtsberatung anbieten, sondern stellt Informationen zur ersten Orientierung bereit. ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften hat die Angaben auf den folgenden Seiten sorgfältig geprüft, übernimmt aber für mögliche Fehler keine Haftung. Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich Ausführungen zu einzelnen Rechtsnormen auf deutsches Recht (Stand FAQ 05/2023).

Kontakt

Jasmin Schmitz,

Dr. Jasmin Schmitz
Leitung Publikationsberatung

Tel: +49 (0)221 478-32795
E-Mail senden

Quellenangaben

FAQ über Creative Commons vom 1. September 2021, Version 1.02. Creative Commons CC-Germany. (abgerufen am 20.06.2023)

Kreutzer, T. (2016). Open Content - Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen. Deutsche UNESCO-Kommission e. V., Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen, Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.

S. Amini et al. (2015). FAQs zu Creative-Commons-Lizenzen unter besonderer Berücksichtigung der Wissenschaft. E-infrastructures Austria.  

Weiterführende Links

Creative Commons - Choose a License

Fischer, G. (2022). Wie offen darf es sein? Was man beim Einräumen von CC-Lizenzen wissen sollte. Irights.info, 1. März 2022 (abgerufen am 20.06.2023)

Creative Commons - What to Do if Your CC-Licensed Work is Misused